Vor Aufnahme eines Kindes in ein Kinderzentrum von Kita Frankfurt wird ein Betreuungsvertrag zwischen der Stadt Frankfurt am Main – vertreten durch die Leitung des Kinderzentrums – und den Erziehungsberechtigten abgeschlossen.
In dem Vertrag ist neben anderen wichtigen Fragen wie etwa „Haftung und Versicherung“, „Verpflegung“ und Entgelt auch die Kündigungsfrist geregelt.